Menschlich
Wir hören zu, sprechen klar und begegnen Menschen auf Augenhöhe.
Im Frühjahr 2025 sprachen Marco und Hans-Jürgen Hellmann darüber, das eigene Können einzusetzen, um anderen eine Freude zu machen. Der erste Gedanke: möglichst viele Kinderaugen zum Leuchten bringen. Die Zahl 100 wurde zum Symbol für diesen Anspruch – nicht zu einem festen Jahresziel.
Am 16. Oktober 2025 wurde Licht100 e.V. gegründet; am 8. Dezember 2025 erfolgte die Eintragung in das Vereinsregister. Aus dem ursprünglichen Gedanken wuchs eine Gemeinschaftsidee: Kinder, Jugendliche und ältere Menschen unterstützen und ehrenamtliches Engagement für gemeinnützige Ziele stärken.
Marco und Hans-Jürgen Hellmann gehören zu den Initiatoren. Heute tragen Marco Hellmann als Vorsitzender, Hans-Jürgen Hellmann als stellvertretender Vorsitzender und Christian Wolf als Schatzmeister gemeinsam Verantwortung im Vorstand. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung berechtigt.
Wir hören zu, sprechen klar und begegnen Menschen auf Augenhöhe.
Gute Ideen werden stärker, wenn unterschiedliche Menschen ihre Zeit und Möglichkeiten teilen.
Wir arbeiten im Rahmen unserer Satzung und unterscheiden Pläne, Umsetzung und belegte Ergebnisse.
Licht100 e.V. hat seinen Sitz in Westheim (Pfalz) und ist unter VR 31015 beim Amtsgericht Landau in der Pfalz eingetragen. Die Vereinsanschrift lautet Richard-Wagner-Straße 15, 67368 Westheim. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Marco Hellmann ist 1. Vorsitzender, Hans-Jürgen Hellmann stellvertretender Vorsitzender und Christian Wolf Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Ein Download der Satzung folgt nach Freigabe einer gültigen, veröffentlichungsfähigen Fassung.
Licht100 e.V. ist unter VR 31015 beim Amtsgericht Landau in der Pfalz eingetragen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
Aussagen zur steuerlichen Anerkennung und zu Zuwendungsbestätigungen werden erst nach Prüfung des maßgeblichen Bescheids veröffentlicht.
Ein erster Rückblick wird ergänzt, sobald ein abgeschlossener und belegbarer Berichtszeitraum vorliegt.